Bei Erden, Düngern und Pflanzenschutzmitteln sind nur für den biologischen Anbau zugelassene Hilfsmittel erlaubt.
Der Schweizerische Familiengärtner Verband hat mitgewirkt, dass die Positivliste als Instrument zum biologischen Gärtnern weiterhilft. Diese Liste inkl. Broschüre wurde bereits in der Juli 2018 Ausgabe des “Gartenfreund” allen Pächtern zugestellt. Die Positivliste wird alle 2 Jahre erneuert und unter dem gleichen Link auf der Homepage des SFG-Verbandes aufgeschaltet.
Wir legen grossen Wert darauf, dass die Bewirtschaftung und Gestaltung der Familiengärten nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgt. Auf diese Weise wird ein wertvoller Beitrag zur Biodiversität geleistet. Wir erhalten unsere Böden gesund und funktionsfähig und bewirtschaften die Gärten umwelt- und naturfreundlich.
Im Areal verteilt befinden sich diverse Nistplätze und Unterschlupf Möglichkeiten für Kleintiere und Insekten.